Aufnahme- und Entlassungs­management

In unserer Fachklinik für Neurologie, Neurotraumatologie und Rehabilitation gibt es ein professionelles Aufnahme- und Entlassungsmanagement.

So kommen Sie zu uns

Aufnahme in die Klinik

Im Klinik-Bereich für Akut-Neurologie können Patient*innen mit unterschiedlichen Diagnosen direkt von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen zugewiesen werden. Wir behandeln Patient*innen sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Therapie mit folgenden neurologischen Erkrankungen bzw. Krankheitsbildern: Schlaganfall, Multiple Sklerose, Epilepsie, Morbus Parkinson, Demenz, Polyneuropathie, Restless-Legs-Syndrom, chronische Schmerzsymptome, Bandscheibenvorfall, Schwindel, Kopfschmerzen und Kopfverletzungen sowie Patient*innen mit weiteren neurologischen Krankheiten. Für Patient*innen mit Multipler Sklerose, Morbus Parkinson und Epilepsie bietet unser Haus zudem spezielle, knapp dreiwöchige spezielle Komplex-Behandlungen an. Haus- und Fachärzt*innen können diese Patient*innen mit einer einfachen Einweisung in unserer Klinik anmelden.

Im Bereich der neurologischen Rehabilitation können neurologische, neurochirurgische oder internistische Fachkliniken unterschiedlich schwer betroffene Patient*innen zuweisen, beispielsweise u. a. nach Schlaganfall, Hirnblutung, Wirbelsäulen-Verletzung, nach Hirntumoren oder Schädel-Hirn-Verletzungen. Patient*innen, die nicht so schwer betroffen sind, werden in der Neurorehabilitation der Phase C in unserer Klinik mit den entsprechenden Rehabilitationsmodulen behandelt.

Unser professionelles Entlassungsmanagement unterstützt Sie

In vielen Fällen ist bei unseren Patient*innen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weitere Unterstützung im Rahmen einer Anschlussversorgung notwendig. Dies kann beispielsweise die medizinische und pflegerische Versorgung im ambulanten oder stationären Rahmen umfassen. Die Mitarbeiter*innen in unserem Entlassmanagement unterstützen Sie und Ihren Angehörigen bei der Planung und Organisation dieser Anschlussversorgung. Bitte beachten Sie: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Patienteninformationen nur unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch weitergegeben werden.